Zunächst möchte ich Ihnen aber von einem Widerspruch erzählen: Eltern haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen Krippen- und Kindergartenplatz, aber einen Rechtsanspruch auf Betreuung von Kindern im Grundschulalter gibt es nicht. Damit sagt der Staat im Endeffekt: „Liebe Eltern, geht arbeiten, wir kümmern uns um die Betreuung eurer Kinder. Aber wenn sie dann in die Schule kommen, müsst ihr selber schauen, wie ihr das mit der Betreuung am Nachmittag hinbekommt.“ Das ist unlogisch und stellt viele Eltern von Grundschulkindern vor ein riesiges Problem. Zum Glück orientieren wir uns in Dachau nicht nur daran, was wir vom Gesetz her tun müssten, sondern auch daran, was in der Praxis notwendig ist. Und deswegen investieren wir seit Jahren auch in Betreuungsangebote für Grundschulkinder.